DienstleistungErlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr bzw. Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz)

Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 3 Abs. 1 GüKG beziehungsweise einer Erlaubnis für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr (Gemeinschaftslizenz) gemäß VO EWG Nr. 881/92.

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Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen
Güterkraftverkehr beziehungsweise einer Gemeinschaftslizenz 

Gemäß § 3 Abs. 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) wird die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr bzw. die Gemeinschaftslizenz erteilt, wenn:

  1. der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person zuverlässig sind
  2. die finanzielle Leistungsfähigkeit gewährleistet ist und
  3. der Unternehmer oder der Verkehrsleiter fachlich geeignet ist.

Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

Zur Prüfung dieser Voraussetzungen sind im Rahmen des Antragverfahrens folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (mit dem Inhalt, dass keine Steuerrückstände bestehen).
  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse (wenn Angestellte und Arbeiter im Betrieb beschäftigt sind).
  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes (mit dem Inhalt, dass keine Rückstände bei Abgaben und Steuern bestehen).
  • Ein Amtliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für Inhaber, Gesellschafter und für den Verkehrsleiter (bei der Wohnsitzgemeinde beantragen).
  • Fachkundenachweis der IHK für den Inhaber oder für den Verkehrsleiter oder
  • Prüfungszeugnis der IHK über eine bestandene Sach- und Fachkundeprüfung oder Abschlussprüfung zum Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterverkehr, Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann/-kauffrau, Abschlußprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/-fachwirtin)
  • Handelsregisterauszug (zweifach)
    (wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist).
  • bei einer GmbH oder einer GbR
    Gesellschaftsverträge und Gesellschafterlisten (zweifach)
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 2 der Berufszugangsverordnung)
    (die erforderlichen Formblätter übersenden wir mit dem Antragsformular)
  • Fahrzeugliste (Lkw + Anhänger mit Angabe von Kennzeichen, Art und zulässigem Gesamtgewicht).

Die erforderlichen Antragsformulare senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.

Wichtiger Hinweis:

Gemäß § 7 a GüKG ist jeder Transportunternehmer verpflichtet, eine Güterschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bitte denken Sie an den Abschluss einer entsprechenden Versicherung, bevor Sie erstmals Gütertransporte ausführen.

Ein Verstoß gegen § 7 a GüKG kann gem. § 19 Abs. 1 Nr. 6 a und Abs. 2 GüKG mit einer Geldbuße bis zu 5000 € geahndet werden.

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